Folgende Fahrklassen bilden wir aus!


Klasse AM (Mindestalter 15 Jahre)
Berechtigt das führen von Kleinkrafträdern mit max. 50ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h

Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre)
Krafträder bis 125 ccm, max. 11 kW und einem Verhältnis von max. 0,1 kW/kg.

Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre)
Berechtigt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von max. 35 kW, einem Verhältnis von max. 0,2 kW/kg. (Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.)

Klasse A (Mindestalter 24 Jahre)
Berechtigt das Führen von Krafträdern aller Art und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Klasse BF 17 / BF 17 Automatik (Anmeldung mit 16 1/2 Jahren)
Begleitendes Fahren ab 17 Jahren möglich

Klasse B / B Automatik (Mindestalter 18 Jahre)
Berechtigt das Führen von Kraftwagen die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut ist. Zugfahrzeug und Anhänger dürfen die max. zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.

Klasse B 96
In Kombination mit einem Kfz der Klasse B / BF 17. (Mit Anhänger über 750 kg (max.4.250 kg) Ausbildung ohne Prüfung.)

Klasse BE
Mit Anhänger über 750 kg ,aber max. 3500 kg Keine Theorieprüfung erforderlich, aber eine praktische Ausbildung mit abschließender praktischen Prüfung.

Klasse B 196
Berechtigt das Führen von Krafträdern bis 125 ccm (A1) Voraussetzungen sind: Mindestalter 25 Jahre und Besitz der Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre. Ausbildung ohne Prüfung. Es müssen jedoch 4 Theorieeinheiten (Zusatzthemen) A1 absolviert werden und mindestens 10X45 Minuten Praxisfahrten durchgeführt werden.

Klasse B 197
Berechtigt das Führen von Kraftwagen mit Schaltung. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug. Voraussetzung sind mindestens 10X45 Minuten Praxisfahrten mit Schalterfahrzeug und eine anschließende 15-minütige Testfahrt. (Diese Führerscheinklasse ist in Deutschland gültig.)